Europagrundschule Kalthof 

Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen.

Bei Unwetterlagen ( extremer Sturm, Starkregen, Gewitter, Schneefall, Kälte oder Glatteis ) sollen zum Schutz von Schüler: innen verbindliche Maßnahmen gelten, z.B. das Ruhen des Präsenzbetriebes oder um die Gefährdung von Kindern auf dem Schulweg zu vermeiden.
Als Handlungsgrundlage sind Meldungen des Deutschen Wetter Dienstes DWD, der Bezirksregierungen oder des Ministeriums für Schule und Bildung NRW. Im Einzelfall kann es dann zum Ruhen des Präsenzbetriebes kommen.

Die Schulleitung entscheidet  z.B. über die Anordnung von Distanzunterricht (digital). Die Eltern und SUS sind rechtzeitig über die getroffenen schulischen Maßnahmen zu informieren. ( Beispiel über die Homepage - Aktuelles )

Diese Entscheidungen schulischer Maßnahmen dienen zum Schutz der SUS. Es gibt weiterhin Maßnahmen des Schulträgers im Falle einer Extremwetterlage. Beispiel: Bäume auf dem Weg | Schulhof , was zu schweren Schäden führen könnte.

Lehrkräfte und Mitarbeiter haben, soweit es die Witterungsverhältnisse und örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Pflicht ihren Dienst an der Schule aufzunehmen oder fortzusetzen. Für Kinder, die die Mitteilung nicht erreicht hat, ist eine angemessene Beaufsichtigung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterial zu gewährleisten.


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